Immobilienwert schätzen lassen

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Enthält 20% USt.

Nach dem Online-Gespräch oder der Besichtigung Ihrer Immobilie erhalten Sie:

Eine Kurzbeschreibung Ihren Angaben entsprechend, den geschätzten Immobilienwert in einer Bandbreite und auf Wunsch einen Grundbuchauszug.

Bitte geben Sie die genaue Adresse oder Grundbuchdaten (KG/EZ) in Bestellhinweise ein.

Beschreibung

Ihre realistische Grundlage, die Immobilienwert Schätzung! Rasch und vom Immobilienfachmann.

Lassen Sie einen neutralen Sachverständigen den Immobilienwert schätzen! Erhalten Sie einen konkreten, realistischen Wert Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Grundstückes.

Bei der Schätzung Ihrer Immobilie wird entweder in einem Online-Gespräch das Objekt besprochen oder an Ort und Stelle besichtigt. Anschließend wird der Immobilienwert anhand der aktuell gültigen Regelungen für Immobilientreuhänder beurteilt.
Umfassende Marktkenntnis gemeinsam mit jahrelanger Erfahrung als Immobilientreuhänder und Sachverständiger für Immobilien ermöglichen die Schätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie.
Erstgespräch (telefonisch, online, persönlich):

Für die Immobilienwert Schätzung wird bei Ihrer Kontaktaufnahme zur Angebotserstellung und für die gemeinsame Festlegung im Erstgespräch folgendes benötigt:

  • Zweck der Wertschätzung,
  • Tag der Besichtigung oder Termin des Online-Gesprächs,
  • sowie die verwendeten Unterlagen (welche zur Verfügung gestellt werden),
  • Art der zu schätzenden Liegenschaft (Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus etc.) mit Flächenangaben,
  • die genaue Adresse oder Daten aus dem Grundbuch (KG/EZ/Anteile).
Angebotslegung anhand obiger Parameter. Die Schätzung Ihres Immobilienwertes wird anhand der Regelungen für Immobilientreuhänder vorgenommen.
Immobilienwert schätzen lassen in folgenden Schritten:
  1. Terminvereinbarung für gemeinsame Besichtigung / Online-Gespräch,
  2. Besichtigung an Ort und Stelle / Online-Gespräch,
  3. Erstellung der Wertschätzung (ca. 1-1,5 Wochen nach Besichtigung).
Darüber hinaus gebe ich Ihnen Tipps rund um den eigentlichen Anlassfall für die Immobilienwert Schätzung.
Kontaktieren Sie mich gerne bei offenen Fragen.
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Bei der Immobilienwert Schätzung wird jeweils der Wert am Tag des Online-Gesprächs (erzielbarer Verkaufserlös innerhalb einer Wertbandbreite) geschätzt. Es findet keine Besichtigung der Liegenschaft statt.

Unter diesem Schätzwert versteht man den im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielbaren Preis. Besondere Vorlieben und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen bleiben bei der Ermittlung des Wertes außer Betracht.

Immobilienwert Schätzung nach gemeinsamem Online-Gespräch

erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen. Dabei werden die im Online-Gespräch besprochenen Details sowie die sonstigen Erfahrungsschätze des beurteilenden Fachmannes berücksichtigt.

Sie erhalten mit der elektronischen Ausführung der Immobilienwert Schätzung auch auf Wunsche einen aktuellen Grundbuchauszug Ihrer konkreten Immobilie.

Hinweis: Für Dritte nicht geeignet! Es wird keine Detailprüfung von sonstigen, die Liegenschaft betreffenden Einflüssen wie zum Beispiel besondere Bebauungseinschränkungen, Gefahrenzonen, Bodenkontaminierung, Lärmimmissionen u.ä. vorgenommen. Keine Einschätzung der Bausubstanz. Es erfolgt keine Einsichtnahme in den Liegenschaftsakt bei der Baubehörde sowie in die Urkundensammlung beim Grundbuch.

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Die Immobilienwert Schätzung hat, den Wert am Tag der Besichtigung (erzielbarer Verkaufserlös innerhalb einer Wertbandbreite) zum Ergebnis.

Der Schätzwert ist der im redlichen Geschäftsverkehr üblicherweise erzielbare Preis. Besondere Vorlieben und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen bleiben bei der Ermittlung des Wertes außer Betracht.

Die Besichtigung mündet in eine Kurzbeschreibung der Liegenschaft nach ihren Wertbestimmungsmerkmalen (anhand einer Checkliste) und eine allgemeine augenscheinliche Beurteilung der Bausubstanz (keine ausführliche Beschreibung und keine Fotodokumentation).

Immobilienwert Schätzung mit Besichtigung an Ort und Stelle

erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dabei werden die gemachten Wahrnehmungen sowie die sonstigen Erfahrungsschätze des beurteilenden Fachmannes berücksichtigt.

Sie erhalten mit der elektronischen Ausführung der Immobilienwert Schätzung auch auf Wunsch einen aktuellen Grundbuchauszug Ihrer konkreten Immobilie.

Hinweis: Für Dritte nicht geeignet! Es wird keine Detailprüfung von sonstigen, die Liegenschaft betreffenden Einflüssen wie z.B. besondere Bebauungseinschränkungen, Gefahrenzonen, Bodenkontaminierung, Lärmimmissionen u.ä. vorgenommen. Die Einschätzung der Bausubstanz gründet auf Erfahrungswerten. Es erfolgt keine Einsichtnahme in den Liegenschaftsakt bei der Baubehörde sowie in die Urkundensammlung beim Grundbuch.

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ANWENDBAR FÜR:
  • unbebautes Grundstück,
  • Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte
  • Eigentumswohnung
  • Eigentumshaus
  • Garage
  • Garagenplatz
  • Genossenschaftswohnung
KUNDEN:
  • Privatpersonen
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmen
  • Bauträger / Baumeister
  • Steuerberater

Zusätzliche Information

Art der Liegenschaft

Einfamilienhaus, Reihenhaus/Doppelhaushälfte, Grundstück unbebaut, Eigentumswohnung, Superädifikat bzw. Baurecht, Sonstige Liegenschaft

Leistungserbringung

Besichtigung der Liegenschaft, Online-Gespräch

Objektstandort

Wien, NÖ-Industrieviertel, darüber hinaus