Verkehrswertgutachten für Immobilien

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Das Verkehrswertgutachten vom gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ist eine zuverlässige Wertermittlung für Ihre Immobilie – die Stand hält!

 

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Beschreibung

Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilien!

Erhalten Sie für einen konkreten Stichtag und Zweck einen gutachterlich ermittelten Verkehrswert Ihrer Immobilie samt umfassender Dokumentation.

Erfahren Sie den Wert von Wohnrechten sowie Ausgedinge und deren Auswirkung auf Ihren Immobilienwert.

Beim Verkehrswertgutachten wird das Objekt besichtigt und der Verkehrswert (Marktwert) nach den aktuellen gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen im Liegenschaftsbewertungsgesetz ermittelt.
Nur ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen darf, im Rahmen der öffentlich einsehbaren Zertifizierung, Verkehrswertgutachten erstatten und es gemeinsam mit seinem Siegel unterfertigen.
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Erstgespräch (telefonisch, online, persönlich):

Für das Verkehrswertgutachten wird bei Ihrer Kontaktaufnahme zur Angebotserstellung und für die gemeinsame Festlegung im Erstgespräch folgendes benötigt:

  • Zweck der Bewertung,
  • Bewertungsstichtag,
  • Tag der Besichtigung,
  • sowie die verwendeten Unterlagen (welche zur Verfügung gestellt werden).
  • Art der zu schätzenden Liegenschaft (Grundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus etc.) mit Flächenangaben,
  • ob Rechte und Lasten zu bewerten sind und
  • die genaue Adresse oder Daten aus dem Grundbuch (KG/EZ/Anteile).
Angebotslegung anhand obiger Parameter
Die Durchführung der Erstellung des Verkehrswertgutachtens erfolgt in folgenden Schritten:
  1. Vorbereitung auf die Befundaufnahme durch mich (ca. 1,5-2 Wochen nach Erhalt der Unterlagen)
  2. Terminvereinbarung für die gemeinsame Befundaufnahme
  3. Einsichtnahme in die Urkundensammlung beim örtlich zuständigen Bezirksgericht (Grundbuch),
  4. Einsichtnahme in den Bauakt bei der örtlichen Baubehörde,
  5. Befundaufnahme an Ort und Stelle,
  6. Gutachtenerstellung (ca. 2-2,5 Wochen nach Befundaufnahme)
Sie erhalten Ihr elektronisches Exemplar sowie auf Wunsch eine oder mehrere gebundene Ausgaben – wie es für Sie und Ihr Anliegen notwendig ist.
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Beim Verkehrswertgutachten Ihrer Immobilie erfolgt die Beurteilung der Immoblienwerte anhand der aktuellen Regelungen im Liegenschaftsbewertungsgesetz (BGBl. Nr. 150/1992).

Ermittelt wird der Verkehrswert, als der Marktpreis der üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe einzelner Personen bleibt bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht.

Relevante Rechte und Lasten (z.B. Wohnrecht, Ausgedinge etc.) können berücksichtigen werden.

Im Befundbericht werden die bei der Besichtigung und sonstigen Erhebungen festgestellten Tatsachen zusammengefasst. Der Befundbericht ist eine Beschreibung der Immobilie nach ihren den Wert bestimmenden Merkmalen und ihren sonstigen bedeutsamen Eigenschaften.

Für die Besichtigung bzw. sonstigen Erhebungen (Grundbuchgericht, Baubehörde, Abgabenbehörden etc.) ist es erforderlich, dem Sachverständigen dafür entsprechende Eigentümervollmachten zu erteilten.

Die Bewertung im Verkehrswertgutachten erfolgt mit den jeweils geeigneten Methoden. Die angewendeten Wertermittlungsverfahren und die Gründe für deren Auswahl werden ausführlich dargestellt.

Das Verkehrswertgutachten beihaltet einen ausführlichen Befundbericht, eine Beschreibung der verwendeten Methoden sowie die Bewertung der konkreten Immobilie. Die zugrunde liegenden Dokumenten in Kopie und eine Fotodokumentation der Immobilie sind im Anhang beigefügt.

Sie erhalten mit einem Verkehrswertgutachten somit eine umfassende Dokumentation zu Ihrer Immobilie!

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Anwendbar für:

  • unbebautes Grundstück,
  • Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte
  • Miethaus, Zinshaus
  • gewerbliches Objekt, Produktionsstätte
  • Bürohaus
  • Einkaufszentrum
  • Fachmarktzentrum
  • Lager
  • Eigentumswohnung
  • Eigentumshaus
  • Garage
  • Garagenplatz
  • Genossenschaftswohnung
  • Baurecht
  • Superädifikat

Kunden:

  • Bauträger / Baumeister
  • Gemeinden
  • Gerichte
  • Immobilienfonds
  • Immobilienverwaltungen
  • Notare
  • Privatpersonen
  • Rechtsanwälte
  • Unternehmen
  • Versicherungen
  • Genossenschaften

Zusätzliche Information

Leistungserbringung

Besichtigung der Liegenschaft