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Welche Unterlagen brauche ich für den Immobilienverkauf?

By 20. September 2021März 28th, 2024Beratung zu Immobilien, Vermittlung von Immobilien

Unterlagen für Immobilienverkauf?

Welche Information wird für ein Inserat benötigt und woher bekomme ich die Unterlagen dafür?

Aus den Unterlagen für Immobilienverkauf kann man folgende Information und Immobiliendaten für ein Immobilieninserat und ein detailliertes Exposé entnehmen:

Zur Darstellung der Immobilie zum Verkauf sind Lageplan sowie Pläne (Grundriss bzw. Planskizze) der nutzbaren Flächen in entsprechender Qualität und der Immobilie entsprechende aussagekräftige Fotos notwendig.

Welche Größe hat meine Immobilie? Welche Flächen (Grundstücksfläche, Wohnfläche, Nutzfläche etc.) können genützt werden?

In welchem Baujahr wurde die Immobilie errichtet bzw. modernisiert?

Mit welcher Heizungsart wird gewärmt bzw. ev. auch gekühlt?

Ist ein Lift vorhanden? Welche Geschoße erreicht man damit?

Welche Energiekennzahlen können dem Energieausweis entnommen werden?

In welchem Stockwerk liegt die Wohnung bzw. wie viele Geschoße hat das Gebäude?

In welche Himmelsausrichtung ist das Grundstück bzw. sind die Wohnräume und Schlafräume ausgerichtet?

Welche Zimmeranzahl (Bad, WC, etc.) ist vorhanden und nutzbar?

Mit welcher Ausstattung kann die Immobilie beschrieben werden?

Wird Inventar (soweit vorhanden) mitverkauft, wenn ja welches?

Wie kann die öffentliche Verkehrsanbindung sowie die vorhandene Infrastruktur beschrieben werden?

Welche Außenflächen (z.B. Garten, Terrasse, Balkon) sind vorhanden und wie sind sie ausgestattet?

Ist ein Keller vorhanden und wie ist dieser nutzbar?

Sind Garage oder Kfz-Abstellplatz vorhanden und wie sind diese erreichbar?

Mit welchen laufenden Kosten (z.B. Betriebskosten, Instandhaltungskosten etc.) ist zu rechnen?

Ist mit Instandsetzungskosten und / oder Reparaturrückstau zu rechnen? Wenn ja, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe?

Sind Lasten und / oder Servitute zu übernehmen? Wenn ja, welche?

Sind Förderungsbestimmungen zu übernehmen? Wenn ja, welche?

Welche Nebenkosten sind beim Kauf zu berücksichtigen und wie setzen sich diese aufgeschlüsselt zusammen? Dies sind alle zu erwartenden Kosten in Bezug auf die Kaufabwicklung.

Die aufgezählte Information für den Immobilienverkauf kann nur insofern zur Verfügung gestellt werden, soweit diese auch tatsächlich vorliegt.

 

Woher stammen die Unterlagen und damit die Information für die Darstellung der Immobilie für den Verkauf?

 

Elektronisch abgefragt werden kann der amtliche Grundbuchsauszug, der Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis (Einlagezahl, Grundstücksnummer, Grundstücksadresse, Namen der Eigentümer) sowie eine Katastralmappenkopie. Einen entsprechenden Zugang dazu haben jedes Bezirksgericht, Notare, Rechtsanwälte, Immobilientreuhänder (Bauträger, Immobilienverwalter und Immobilienmakler) sowie Immobiliensachverständige.

Das in Österreich von den Bezirksgerichten geführte Grundbuch ist öffentlich. Jederman erhält dazu Zugang.

Die Urkunden werden seit 2007 elektronisch aufbewahrt (mit gewissen Ausnahmen, z.B. großformatige Teilungspläne). Für ältere Urkunden ist die Einsichtnahme an jenem Bezirksgericht möglich, in dem die Liegenschaft örtlich gelegen ist (dies ist auf dem Grundbuchauszug ersichtlich).

 

Die Information zum Gebäudebestand sowie die baurechtlichen Rahmenbedingungen (Flächenwidmung und Bebauungsbestimmungen) bekommt der Eigentümer (bzw. ein von ihm Bevollmächtigter) persönlich am Gemeindeamt bzw. Magistrat bei Städten.

 

Die für den Verkauf von Wohnungseigentumsobjekten zusätzlich erforderlichen Dokumente erhält man in der Regel von der Hausverwaltung, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt ist.

Unterlagen für den Verkauf einer Immobilie im Wohnungseigentum (z.B. Wohnung, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Garagenplatz etc.) sind zumindest:

  • Nutzwertgutachten,
  • Wohnungseigentumsvertrag,
  • Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlungen,
  • Wohnbeitragsvorschreibung und
  • Beitrag zur Rücklage.
  • Auskunft über bestehende Darlehen der Wohnungseigentümergemeinschaft die nicht im Grundbuch eingetragen sind,
  • Stand der Rücklage gem. § 31 WEG und
  • Vorausschau der notwendigen Arbeiten (gem. § 20 Abs. 2 WEG) des laufenden Jahres sowie
  • letztes Prüfprotokoll gem. ÖNORM B 1300 – Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude.

 

Beim Verkauf einer Immobilie ist die Vorlage eines Energieausweis (nicht älter als zehn Jahre) gesetzlich vorgeschrieben. Sollten Käufer und Verkäufer jedoch etwas anderes vereinbaren, ist dafür rechtliche Beratung bei der Vertragserrichtung (beim Notar oder Rechtsanwalt) anzuraten.

 

Sollten Sie bei der Beschaffung der Unterlagen für den Immobilienverkauf Unterstützung benötigen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.

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