Welche Vertragsform zur Beauftragung eines Immobilienmaklers ist die richtige für mich?
Welche Arten Immobilienmaklervertrag gibt es? Was bedeutet Alleinvermittlungsauftrag? Was ist ein schlichter Maklervertrag?
Welche Arten Immobilienmaklervertrag gibt es?
Wenn Sie sich entschieden haben, mit einem Immobilienmakler zusammenzuarbeiten, haben Sie gemäß Maklergesetz (MaklerG StF: BGBl. Nr. 262/1996) grundsätzlich zwei Möglichkeiten einen Immobilienmaklervertrag für die Vermittlung abzuschließen:
Was bedeutet Alleinvermittlung im Immobilienmaklervertrag?
Sie beauftragen einen einzigen Immobilienmakler exklusiv mit der Vermittlung. Alleinvermittlungsaufträge werden schriftlich fixiert und dauern in der Regel drei bis sechs Monate. Darin ist der Immobilienmakler verpflichtet, für Sie bestmöglich tätig zu sein und muss Ihnen dies auch nachweisen.
Ein Immobilienmakler mit einem Alleinvermittlungsauftrag übernimmt die gesamte Koordination, wird die Interessenten vorab überprüfen, sie betreuen und mit ihnen Besichtigungstermine vereinbaren sowie auch die Besichtigungen durchführen.
Ob Sie sich für einen Alleinvermittlungsauftrag entscheiden, hängt natürlichen von Ihrer persönlichen Vorliebe ab, aber auch von der Art der Immobilie. Sehr exklusive Objekte zum Beispiel werden fast ausschließlich über Alleinvermittlungsaufträge abgewickelt und durchlaufen in der Regel auch einen Due Dilligence Prozess. Über die Höhe des Maklerhonorars werden Sie vorab informiert (Nebenkostenübersicht).
Was ist ein schlichter Immobilienmaklervertrag?
Beim schlichten Maklervertrag können Sie auch mehrere Immobilienmakler gleichzeitig beauftragen. Es gibt in der Regel keine zeitliche Befristung und Sie haben keinen Anspruch, dass der Immobilienmakler Ihr Objekt aktiv betreut.
Der Immobilienmakler weiß, dass auch Andere das Objekt anbieten und da er nur im Erfolgsfall ein Honorar bekommt wird er dies für sich abschätzen und entsprechend agieren.
Sind mehrere Immobilienmakler gleichzeitig tätig, obliegt Ihnen als Auftraggeber die Koordination. Sie werden von mehren Maklern kontaktiert und müssen mit jedem Besichtigungstermine vereinbaren und Besichtigungen durchführen.
Ob Sie sich für einen schlichten Vermittlungsauftrag entscheiden, hängt natürlichen von Ihrer persönlichen Vorliebe ab, aber auch von der Art der Immobilie. Über die Höhe des Maklerhonorars werden Sie vorab informiert (Nebenkostenübersicht).
Welchen Vertrag soll ich mit dem Immobilienmakler abschließen?
Wollen Sie viel selbst machen und mit den Interessenten bzw. Verkäufern direkt alles ausmachen, dann werden Sie mit dem schlichten Maklervertrag sicherlich gut von den einzelnen Immobilienmakler betreut werden.
Beim Alleinvermittlungsauftrag leistet der Immobilienmakler ein Komplett-Service rund um Suche und Angebot. Er nimmt Ihnen dabei als Ihr exklusiv beauftragter Generalunternehmer und verlässlicher Partner die Arbeit von der Preisfindung über die zielgruppengerechte Präsentation bis hin zur Vorauswahl potentieller Käufer oder geeigneter Objekte ab. Er führt und begleitet Sie als Ihr Auftragnehmer durch den gesamten Prozess.